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Organisatorisch-technische Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr
Die organisatorisch-technischen Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften
wurden von der Bund-Länder Kommission erarbeitet. Sie geben Empfehlungen
zur Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs. Die Empfehlungen
betreffen zum einen die rechtliche Umsetzung mittels
Rechtsverordnungen. Zum anderen werden Hilfen zur technischen Umsetzung
gegeben.
Ziel der OT-Leit-ERV sind einheitliche Systeme bei Bund und Ländern.
Die OT-Leit-ERV finden sich auf den XJustiz
Seiten der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und
Rationalisierung in der Justiz:
Archiv:
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