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Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit
Gerichten (ElekRVVO)
Vom 18. Mai 2004
Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 14
vom 27.05.2004, S. 154-155 - VORIS 30000
Aufgrund des § 130 a Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt
geändert durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. April 2004 (BGBl. 1
S. 598), in Verbindung mit § 1 Nr. 22 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten der Rechtspflege und der Justizverwaltung vom 29. August 1997
(Nds. GVBI. S. 400, 429), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2004 (Nds.
GVBl. S. 148), wird verordnet:
§1
Familiensachen beim Amtsgericht Westerstede
(1) Bei dem Amtsgericht Westerstede können elektronische Dokumente eingereicht werden
| 1. |
in Scheidungssachen,
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| 2. |
in Familiensachen
| a) |
nach § 621 Abs. 1 Nrn. 5 bis 9 der
Zivilprozessordnung,
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| b) |
nach § 621 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 der Zivilprozessordnung im Fall eines Antrags nach § 1671 Abs. 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs,
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| c) |
nach § 621 Abs. 2 Satz 1 Halbsalz 2 Nr. 2 der Zivilprozessordnung, soweit Gegenstand
der Umgang eines Ehegatten mit einem gemeinschaftlichen Kind oder einem Kind
des anderen Ehegatten ist, und
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| d) |
nach § 621 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 Nrn. 3 und 4 der Zivilprozessordnung, |
die mit einer bereits anhängigen Scheidungssache zusammenhängen sowie
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| 3. |
in den auf Nummer 1 oder 2 bezogenen Verfahren
| a) |
über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und
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| b) |
zur Regelung im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 621 g der Zivilprozessordnung. |
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(2) Die Dokumente sind in der aus der Anlage ersichtlichen Form
einzureichen. §2
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.
Anlage (zu § 1 Abs 2)
Form der elektronischen Dokumente
| 1. |
Einreichungsart und Empfangsadresse
| a) |
Die elektronischen Dokumente sind als Dateianhang an eine elektronische Sendung (E-Mail) mittels des Protokolls SMTP (Simple Mail Transfer
Protocol) zu übermitteln.
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| b) |
Die für die Übermittlung zu verwendende Empfangsadresse gibt das Justizministerium in der Niedersächsischen Rechtspflege bekannt. Das Oberlandesgericht Oldenburg
gibt die Bekanntgabe im Internet unter www.olg-oIdenburg.de wieder.
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| c) |
Die Übermittlung mittels des Protokolls OSCI (Online Services Computer Interface) ist zulässig, sobald
das Justizministerium dieses in der Niedersächsischen Rechtspflege bekannt gibt. Das Oberlandesgericht Oldenburg gibt die Bekanntgabe im Internet unter
www.olg-oIdenburg.de
wieder.
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| 2. |
Grunddatensatz und Betreff
| a) |
Die elektronischen Sendungen an das Gericht sollten als Dateianhang den im Internet
unter www.xjustiz.de veröffentlichten Grunddatensatz XJustiz mit der
fachspezifischen Ergänzung für Familiensachen in der Version 1.1 im XML-Format (Extensible Markup
Language) enthalten.
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| b) |
In dem Betreff der elektronischen Sendungen soll das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Bei der Einreichung verfahrenseinleitender elektronischer Dokumente
sollen stattdessen das Wort "Neueingang" und eine schlagwortartige Bezeichnung der Verfahrensart verwendet werden.
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| 3. |
Dokumentensignaturen
| a) |
Die elektronischen Dokumente sollen einzeln mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Die Signatur hat dem Standard ISIS-MTT (Industrial
Signature Interoperability Standard - Mailtrust) zu entsprechen und ist im CMS - Format
(Cryptographic Message Syntax) an dem elektronischen Dokument anzubringen.
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| b) |
Das der verwendeten Signatur zugrunde liegende Zertifikat muss durch das Gericht prüfbar sein. Die prüfbaren Zertifikate gibt das Justizministerium in der Niedersächsischen Rechtspflege bekannt. Das Oberlandesgericht Oldenburg gibt die Bekanntgabe im Internet unter
www.olg-oIdenburg.de
wieder.
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| 4. |
Verschlüsselung und Transportsignaturen
Die Sendungen sollen als Ganzes mit allen Anhängen zum Zweck der Transportsicherung zusätzlich mit einer elektronischen Signatur versehen werden, die dem Standard
ISIS-MTT zu entsprechen hat.
Die Sendungen sollen nur verschlüsselt übertragen werden. Die Verschlüsselung hat dem Standard ISIS-MTT zu entsprechen. Das Gericht
stellt auf der Internetseite www.olg-oIdenburg.de
entsprechende Verschlüsselungszertifikate bereit.
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| 5. |
Dateiformate
Die elektronischen Dokumente und ihre Anhänge müssen das PDF-Format (Portable Document Format) aufweisen. Wenn das PDF-Format bei der Signierung in eine Grafik
umgewandelt wird, soll zusammen mit der signierten Grafikdatei eine inhaltsgleiche
unsignierte Arbeitsdatei im PDF-Format übermittelt werden.
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| 6. |
Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr
Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit dem Amtsgericht Westerstede erfordert eine auf
der auf der Internetseite www.olg-oIdenburg.de
näher beschriebene vorherige Registrierung. Bei ihr wird die Absenderadresse der Teilnehmerin oder des Teilnehmers gespeichert und in eine Liste aufgenommen. Elektronische Sendungen
werden vom Gericht nur entgegen genommen, wenn die Absenderin oder der Absender in die Liste eingetragen ist. |
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