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A r t i k e l 1 - Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei
dem Finanzgericht Hamburg
Auf Grund von § 77 a Absatz 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung in der
Fassung vom 28. März 2001 (BGBl. I S. 443, 2262), zuletzt geändert am
19. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3922, 3924), wird verordnet:
§ 1
Bei dem Finanzgericht Hamburg können ab dem 1. Mai 2002 elektronische
Dokumente in geeigneter Form in allen Verfahren eingereicht werden.
§ 2
Elektronische Dokumente haben die geeignete Form, wenn sie den in der
Anlage genannten Erfordernissen genügen.
Anlage zu § 2
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1. |
Elektronische Dokumente können
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a) |
als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail) angefügt oder |
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b) |
unmittelbar als E-Mail eingereicht werden. |
Sie sind mittels des Protokolls SMTP zu übermitteln.
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2. |
Im Betreff der E-Mail soll, sofern bekannt, das gerichtliche
Aktenzeichen angegeben werden. Bei verfahrenseinleitenden elektronischen
Dokumenten soll stattdessen das Wort "Neueingang" verwendet
werden.
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3. |
Signatur
Zur Herstellung der rechtlichen Verbindlichkeit soll das jeweilige
Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
Die E-Mail selbst soll nur signiert werden, wenn die Erklärung
unmittelbar als E-Mail eingereicht wird (Nummer 1 Buchstabe b).
Die qualifizierte elektronische Signatur soll dem Standard ISIS-MTT
entsprechen und das ihr zugrunde liegende Zertifikat muss durch das
Gericht prüfbar sein. Die von dem Finanzgericht prüfbaren Zertifikate
werden auf den Internetseiten des Finanzgerichts Hamburg (www.finanzgericht.hamburg.de)
und der Landesjustizverwaltung (www.justiz.hamburg.de) bekannt gegeben.
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4. |
Vertraulichkeit
Die E-Mail einschließlich ihrer Dateianhänge kann zur Übermittlung
verschlüsselt werden. Für eine sichere elektronische Übermittlung wird
der Mail-Trust-Standard zugrunde gelegt; er ist Bestandteil von ISIS-MTT.
Hierzu ist der öffentliche Schlüssel zu verwenden, der auf den
Internetseiten des Finanzgerichts Hamburg (www.finanzgericht.hamburg.de),
der Landesjustizverwaltung (www.justiz.hamburg.de) und bei der DATEV e.G.
hinterlegt ist.
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5. |
Format
Das Dokument muss eines der folgenden Formate aufweisen:
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a) |
Microsoft Word |
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b) |
Adobe PDF |
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c) |
Microsoft RTF (Rich Text Format) |
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d) |
HTML (Hypertext Markup Language) |
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e) |
XML (Extensible Markup Language) |
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f) |
TIFF ("Tag Image File Format") sofern Grafik-Daten
übermittelt werden müssen (z. B. Fax, eingescannte Unterlagen als
Anlagen). |
Die zulässigen Versionen der genannten Formate werden auf den
Internetseiten des Finanzgerichts Hamburg (www.finanzgericht.hamburg.de)
und der Landesjustizverwaltung (www.justiz.hamburg.de) bekannt gegeben.
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6. |
Sofern die Signatur an einem als Grafik übermittelten Dokument
vorgenommen wurde, soll zusammen mit der Grafikdatei eine inhaltsgleiche
Arbeitsdatei in einem der in Nummer 5 Buchstaben a bis e aufgeführten
Dateiformate übermittelt werden. |
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